Vertragspartner
Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Kunden und
Millings Tierbetreuung
Janette Milling
Pfarrberg 8 – 09629 Bieberstein
Tel: 01777385743
E-Mail-Adresse: kontakt@millings-tb.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE308644871,
nachfolgend Anbieter genannt, der Vertrag zustande.
§1.1.
Zwischen dem Tierhalter des in Betreuung gegebenen Tieres und der Tierbetreuung „Millings Tierbetreuung“ wird ein Betreuungsvertrag geschlossen. Bestandteil jedes Betreuungsvertrages sind die hier aufgeführten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Vor Abschluss des Betreuungsvertrages, weist die Tierbetreuung „Millings Tierbetreuung“ jeden Tierhalter ausdrücklich auf die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ hin. Jeder Tierhalter, der mit der Tierbetreuung „Millings Tierbetreuung“ einen Betreuungsvertrag abschließt, ist mit der Geltung, der hier aufgeführten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ einverstanden.
§1.2.
Die Tierbetreuung „Millings Tierbetreuung“ nimmt den Hund des Besitzers für einen vereinbarten Zeitraum in Betreuung. Der Besitzer konnte die Tierbetreuung vorab besichtigen. Die Tierbetreuung „Millings Tierbetreuung“ verpflichtet sich jedem Hund artgerecht im Haus unterzubringen und mit Futter, Wasser, Ruhemöglichkeiten, Pflege, eventuelle Medikamentenversorgung, Auslauf und Zuneigung zu versorgen. Die Hunde bekommen bei „Millings Tierbetreuung“ vollen Familienanschluss, dass bedeutet, der Hund lebt mit uns in unseren eigenen 4 Wänden. Der Hund wird nicht separat wegesperrt.
§1.2.1.
Die Tierbetreuung „Millings Tierbetreuung“ übernimmt die Betreuung des Tieres / der Tiere des Besitzers für einen vereinbarten Zeitraum am Wohnort des Besitzers / Unterbringungsort der Tiere / des Tieres. Der Besitzer wurde vorab über alle Arbeitsabläufe und des betreuenden Sitters informiert. Die Tierbetreuung „Millings Tierbetreuung“ verpflichtet sich jedes in Betreuung genommene Tier artgerecht und nach Vorgaben des Besitzers mit Futter, Wasser, Ruhemöglichkeiten, Pflege, eventuelle Medikamentenversorgung, Auslauf und Zuneigung zu versorgen.
§1.2.2.
Die Tierbetreuung „Millings Tierbetreuung“ übernimmt die Betreuung der Katze/Kater des Besitzers für einen vereinbarten Zeitraum am Wohnort des Besitzers / Unterbringungsort der Katze/Kater. Der Besitzer wurde vorab über alle Arbeitsabläufe und des betreuenden Sitters informiert. Die Tierbetreuung „Millings Tierbetreuung“ verpflichtet sich jede Katze/Kater artgerecht und nach Vorgaben des Besitzers mit Futter, Wasser, Ruhemöglichkeiten, Pflege, eventuelle Medikamentenversorgung, Auslauf und Zuneigung zu versorgen.
§1.3.
Das Futter, Kauknochen (oder ähnliches), Belohnungen (in Form von Leckerchen etc.) ist vom Halter mitzubringen, falls nicht eine hauseigene Futtervariante gewählt wurde (hauseigenes Futter wird pro Tag zu je 5,00 € berechnet). Weitere Informationen unter Punkt 3.4.
§1.4.
Eine feste Betreuungsbuchung ist nur mit vorheriger persönlicher Anmeldung oder via Onlinebuchung möglich.
§1.5.
Der Tierhalter wird über die Unterbringung und Haltung der Tierbetreuung / über den Betreuungsablauf am Wohnort in einem Beratungsgespräch eingehend informiert. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischen Versorgung sind durch den Tierhalter vor Aufnahme des Tieres ausdrücklich anzugeben und werden schriftlich im Betreuungsvertrag festgehalten.
§1.6.
Bei Neukunden verlangen wir die Vorlage des Personalausweises, dieser wird in Kopie Ihren Unterlagen beigefügt. Der Impfpass ist bei jeder Betreuung mit zu bringen. Die Haftpflicht für das zu betreuende Tier muss ebenfalls vom Neukunden mitgebracht werden. Auch diese wird kopiert und zu den Unterlagen beigefügt.
§1.7.
Kosten für eventuell entstandene Schäden, Stubenunreinheiten je 5,00 Euro (insbesondere Tagesbetreuung) die ein Hund während seines Aufenthalts in unserer Tierbetreuung verursacht, sind vom jeweiligen Hundehalter komplett zu übernehmen, falls seine Haftpflichtversicherung diese nicht abdeckt, oder nicht im Besitz einer Hundehaftpflichtversicherung ist. Weiterhin empfehlen wir, dass alle Hunde (Katzen) einen Transponderchip für Ihre Kennung haben sollten.
§1.8.
Der Tierhalter wird vor Aufnahme des Tieres darauf hingewiesen, dass sein Tier auf eigene Gefahr in die Betreuung gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen, in der Betreuung befindlichen Tiere bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen. Vor einer Betreuungsannahme wird eine Kennenlerntreffen vereinbart, bei dem geprüft wird, ob die zu betreuenden Hunde in das Hausrudel integriert werden können.
§1.9.
Die Tierbetreuung besitzt eine Betriebshaftpflichtversicherung unter der jedoch die unten angegebenen Fälle nicht eingeschlossen sind.
§1.10.
Die Haftung der Tierbetreuung für Schäden aller Art wird hiermit ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden beruhen auf einer vorsätzlich grob fahrlässigen Pflichtverletzung. Der Halter/Eigentümer übernimmt die alleinige Verantwortung für jegliche Schäden, die während des Aufenthalts in der Tierbetreuung oder am Wohnort des Besitzers evtl. an Menschen, anderen Hunden/Tieren oder Gegenständen vom Tier verursacht wurden. Darin sind auch Schäden an der Tierbetreuung selbst (z.B. Türen, Fenster, Möbel zerfressen oder zerkratzen etc.) eingeschlossen.
§1.11.
Grundsätzlich nehmen wir nur gesunde, geimpfte und gut sozialisierte Hunde auf. In. Ausnahmefällen oder nach einer erfolgreichen Eingewöhnung, nehmen wir auch gerne nicht sozialisierte Hunde.
Läufige Hündinnen werden gegen eine zusätzliche Aufwandsentschädigung und entsprechendes Höschen (die vom Halter mitzubringen ist, gegebenenfalls Übernahme der Kosten) aufgenommen.
§1.12.
Die Preise werden grundsätzlich bei Tagesgästen pro Tag, bei Übernachtungsgästen pro Nacht und bei Vorortbetreuung pro Tag zzgl. der Fahrtkostenpauschale (vorab bei der Tierbetreuung zu erfragen) berechnet. Sonstige Aufwandspauschale sind im Rechnungsbetrag enthalten, aber gesondert ausgewiesen. Die Rechnung ist vor dem Bringen des Hundes zu begleichen. Die Buchungen können über unseren Online-Shop erfolgen oder direkt bei uns Vorort. (Siehe Punkt 4 Zahlungsbedingungen).
§1.13.
Im Fall der Betreuung Vorort am Wohnort des Besitzers, findet eine Schlüsselübergabe statt. Die Übergabe des Schlüssels wird durch ein Übergabeprotokoll quittiert.
Alle übernommenen Schlüssel werden ordnungsgemäß in der Tierbetreuung verwahrt. Sollte ein Sitter außerhalb die Betreuung übernehmen, wird der Schlüssel beim Sitter Vorort ordnungsgemäß weggeschlossen.
2. Tierarztkosten
§2.1.
Der Tierhalter versichert, dass sein in Betreuung gegebenes Tier, die gesetzlichen Impfung gegen Tollwut besitzt. Ist dies nicht der Fall, kann die Tierbetreuung vom Betreuungsvertrag zurücktreten, bzw. die Impfungen auf Kosten des Tierhalters nachholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Tierhalters. Die Tierbetreuung übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadenersatz hierzu aus. Alle Tiere müssen von Spul-, Haken- und Bandwürmern befreit sein und eine Immunität muss während des Aufenthaltes bestehen. Der Tierhalter versichert, dass sein Tier frei von ansteckenden Krankheiten ist. Sollte bei ihrem Tier während des Aufenthalts Parasitenbefall jeglicher Art festgestellt werden, tragen Sie die Kosten für die Behandlung Ihres und evtl. anderer Tiere und die Desinfektion der Tierbetreuung!
§2.2.
Falls das Tier sich während des Tierbetreuungsaufenthaltes verletzt oder erkrankt, ist die Tierbetreuung berechtigt, sofort einen Tierarzt aufzusuchen und das Tier nach eigenem Ermessen versorgen zu lassen, sofern es im Vertrag nicht anders beschlossen wurde. Sämtliche hierfür entstandene Kosten, werden in voller Höhe mit einer Aufwandspauschale von 45€/Stunde für den Zeitaufwand inkl. Fahrzeit/-kosten berechnet und durch den Tierhalter zu begleichen. Geht die Tierbetreuung „Millings Tierbetreuung“ in finanzielle Vorleistung, verpflichtet sich der Hundehalter den gesamten Tierarzt/-klinikkosten bei Abholung seines Hundes sofort zu begleichen. Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Halter dieses Hundes die dadurch entstehenden Kosten für die Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde.
§2.3.
Die Tierbetreuung „Millings Tierbetreuung“, inkl. ihrer Mitarbeiter und Angehörige die in der Tierbetreuung leben, übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die im Rahmen des gemeinsamen Aufenthaltes im Rudel auf den Auslaufflächen beim Toben und Spielen entstehen könnten. Bei Verletzungen dieser Art kommt der Halter des verursachenden Hundes bzw. dessen Haftpflichtversicherung für die entstandene Kosten auf. Eine Haftung für einen entlaufenen oder gestohlenen Hund, sowie dessen Todesfall oder auf natürlich eingefangener Krankheit (Schnupfen, Bindehautentzündung, wenn dies nicht durch einen anderen Hund verursacht) ausgeschlossen.
§2.4.
Sollte das Tier so erkranken oder sich verletzen, dass der Tierarzt zur Einschläferung rät, wird der Halter unverzüglich verständigt. Sollten wir den Halter oder Stellvertreter nicht erreichen, liegt die Entscheidungsbefugnis bei den Tierbetreuungsinhabern! Sollte vorher etwas anderes mündlich vereinbart sein, so werden wir das Tier in die Tierbeseitigungsanlage bringen lassen! Auch hierfür trägt der Tierhalter die alleinigen Kosten!
3. Betreuungspreise
§3.1.
Der Tierhalter verpflichtet sich, die berechneten Betreuungspreis zu bezahlen. Die Betreuungspreise sind der Homepage zu entnehmen. Wird das Tier nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt, fällt pro Tag eine zusätzliche Tagespauschale an! Die Tagespauschale isst der Homepage zu entnehmen. Sollte das Tier eine weitere Nacht in der Tierbetreuung verbringen fällt hier der dafür angegebene Betreuungssatz pro Nacht an. Der Betreuungssatz für eine Nacht ist der Homepage zu entnehmen.
Hund
Tag: https://millings-tb.de/einfach-bei-millings/
Nacht: https://millings-tb.de/einfach-bei-millings/
Katze
Zu Hause: https://millings-tb.de/alles-fuer-die-katz/
zu Hause Wochenende: https://millings-tb.de/alles-fuer-die-katz/
Nutztiere
Siehe Katze
Hauptsaison
Die Hauptsaisonzeiten sind er Homepage in dem jeweiligen Artikel zu entnehmen.
§3.2.
Der Tierhalter verpflichtet sich, das Tier umgehend nach Ablauf der vereinbarten Betreuungsdauer abzuholen. Im Falle der Nichteinhaltung wird das Tier nach 15 Tagen an einen neuen Besitzer vermittelt oder in ein Tierheim gebracht. Bis zur Vermittlung des Hundes werden die anfallenden Kosten (siehe 3.1.) vollständig vom Halter übernommen.
§3.3.
Das Unternehmen unterliegt nicht der Kleinunternehmerregelung, d.h. die Preise sind brutto, es wird in der Rechnung der geltende Mehrwertsteuersatz von 19% angeführt.
§3.4.
Das Futter ist in ausreichender Menge für den Zeitraum des Aufenthalts mit zu bringen. Im Falle, dass das Futter nicht ausreichend mitgegeben wurde, trägt der Tierhalter die Kosten für neues Futter, evtl. auch anfallende Sprit-Kosten (je km 0,50€), welche für die Besorgung anfallen. Der Hundehalter muss den gesamten Sack Neufutter bezahlen. Teilmengen daraus können nicht berechnet werden, der verbleibende Rest ist Ihr Eigentum und kann dann selbstverständlich mitgenommen werden. BARF-Fleisch kann ebenfalls gerne mitgebracht werden. Diese sollte aber bei der Abgabe des Hundes noch gefroren sein. Sollte der Hund an dem Abgabetag gefüttert werden, dann sollte eine Ration für den Tag bereits aufgetaut sein.
Sollte eine Futterpaket der „Millings Tierbetreuung“ gewählt werden, sind vorab die Sorten zu wählen und Unverträglichkeiten und Allergien anzugeben.
§3.5.
Es gilt als Tierbetreuungsaufenthalt über Nacht, wenn der Hund an 2 Folgetagen inkl. 1 Nacht betreut wird.
4. Zahlungsbedingungen
§4.1.
Der Hundehalter verpflichtet sich, den im Betreuungsvertrag festgelegten Preis in Euro zu bezahlen.
§4.2.
Die Preise sind bis zur nächsten Änderung gültig.
§4.3.
Der Tierbetreuungs-/Tagesbetreuungspreis wird im Voraus und in bar oder nach Absprache per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto entrichtet.
§4.4.
Zusätzlich entstandene Leistungen wie Not-Tierbetreuung, Verlängerung der Betreuungszeit, Tierarztbesuche sind bei Abholung in bar oder per EC-Karte zu bezahlen. Bei nicht Nachkommen der Zahlungspflicht behält sich die Millings Tierbetreuung das Recht vor, den Hund solange einzubehalten, bis der Hundehalter den festgelegten Preis ausgleicht. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Hundehalter.
5. Leistungsstornierung/Leistungsreduzierung, Reservierung
§5.1.
Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Es ist eine Anzahlung von ⅓ innerhalb 10 Tage nach Vertragsabschluss zu entrichten (Siehe oben unter 4.3 Kontodaten).
§5.2.
Bei Stornierung durch den Kunden hat dieser folgende Schadensersatz pro Hund und Aufenthalt zu leisten:
Rücktrittsbestimmungen
Für den Fall, dass Sie eine gebuchte Betreuung nicht nutzen können, gelten folgende
- bis 8 Wochen vor Betreuungsbeginn: pauschale Bearbeitungsgebühr 20,00€
- bis 4 Woche vor Betreuungsbeginn: 50% des Betreuungspreises
- bis 1 Woche vor Betreuungsbeginn: 80% des Betreuungspreises
- bei einem Nichtantritt der Betreuung wird der volle Betreuungspreis fällig.
6. Bring und Abholzeiten
§6.1.
Tagesbetreuung: Täglich Abgabe ab 6.00 Uhr, tägliche Abholung bis 18.00 Uhr (Ausnahmefälle können auch andere Zeiten besprochen werden)
§6.2.
Tagesbetreuung:
Bringzeit 06.00 Uhr – Abholzeit 18.00 Uhr
Bringzeit vor 6.00 Uhr werden mit einer Aufwandspauschale von 2€/Stunde berechnet, desgleichen zählt für spätere Abholzeiten nach 18.00 Uhr 2€/Stunde.
Urlaubsbetreuung:
Bringzeit: ab 18.00 Uhr und geht bis zum Folgetag 18.00Uhr
Bringzeit vor 18.00 Uhr werden mit einer Aufwandspauschale von 2€/Stunde berechnet, desgleichen zählt für spätere Abholzeiten nach 18.00 Uhr 2€/Stunde.
§6.3.
Besuch-, Bring- und Abholzeiten sind bitte stehts vorher telefonisch oder persönlich zu vereinbaren und einzuhalten!
Sollte es mal später werden – Melden sie sich frühzeitig bei uns, denn auch wir machen uns Sorgen, wenn Herrchen & Frauchen nicht zum vereinbarten Termin kommen.
7. Auslauf
§7.1.
Der Hund darf sich während des Aufenthaltes in der Tierbetreuung im eingezäunten Gelände frei bewegen. Dies sollte dem Hundehalter bewusst sein, dass es hierbei auch zu Auseinandersetzungen zwischen den Tieren kommen kann! Für Verletzungen am geschädigten Hund, Beißverletzungen, die tierärztlich versorgt werden müssen und die geleistete Aufwandsentschädigung, muss der Halter des verursachenden Hundes aufkommen, sofern seine Haftpflichtversicherung für den Schaden nicht aufkommen wird. Höhe entrichtet sich, siehe 2.2.
§7.2.
Sollte der Hund trotzdem weglaufen, trägt der Halter hier die Verantwortung, es sei denn, die Tierbetreuung hat grob fahrlässig gehandelt.
§7.3.
Katzen/Kater oder Nutztiere werden nach den Angaben des Besitzers ausgeführt. Bei gebuchten Gassiservice wird eine reine Gassizeit von 60min veranschlagt. Die Bonuskarte wird wie folgt gestempelt: je Stempelfeld gilt eine angerissene Stunde. Bei 30min Gassizeit (nach Angaben des Besitzers) wird ein Feld auf der Bonuskarte gestempelt, bei 75min Gassizeit (nach Angaben es Besitzers) werden zwei Felder gestempelt.
8. Halter
§8.1.
Der Hundehalter versichert hiermit, Eigentümer des oben genannten Tieres zu sein. Mit der Unterschrift erklärt sich der Halter mit allen genannten Vertragsbedingungen einverstanden und bestätigt die Richtigkeit aller Angaben zum oben genannten Tier.
§8.2.
Der Hundehalter wird nochmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er seinen Hund auf eigene Gefahr in die Tierbetreuung „Millings Tierbetreuung“ gibt. Der Tierhalter bleibt Eigentümer seines Hundes im Sinne §833 BGB während des gesamten Aufenthaltes und Betreuungszeit in der Tierbetreuung.
9. Was sollten Ihre Vierbeiner mitbringen
- den gültigen Impfausweis in Kopie
- eine Kopie der Hundehaftpflichtversicherung (nach Aufforderung)
- ihre Telefonnummer, wo man Sie im Notfall erreichen kann
- das Futter, welches der Hund gewohnt ist und eine Maßeinheit, wieviel er täglich bekommt Wenn Ihr Hund gebarft wird, müssen Sie dies im Vorfeld abklären!
- evtl. Medikamente mit Anleitung zur Eingabe, Spritzen sind hier auch kein Problem
- Halsband, Leine, Brustgeschirr (die Tierbetreuung haftet nicht für entstandene Schäden)
- Spielzeug (die Tierbetreuung haftet nicht für entstandene Schäden)
- Körbchen, Decke, Transportbox (etwas in dem der Hund zur Ruhe kommen kann)
Wasser, Näpfe, Bürsten (Pflege) wird gestellt, kann aber auch mitgebracht werden.
In der Tierbetreuung wird 2 x täglich gefüttert (morgens und abends). Wünschen Sie eine andere Regelung, informieren Sie uns bitte über den Betreuungsvertrag.
10. Haftung
§10.1.
Für verursachte Personen- oder Sachschäden durch den Hund während seines Aufenthaltes in der Tierbetreuung, haftet der Hundehalter, sofern nicht die Mitarbeiter und/oder Angehörigen die in der Tierbetreuung leben, diesen Schaden schuldhaft und/oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
§10.2.
Bei Verlust oder Schäden an mitgebrachten persönlichen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
Sonstiges
§11.
Der Besitzer erklärt, dass er alle Rechte an Bildmaterial oder ähnlichen Aufzeichnungen, die während des Aufenthaltes in der Tierbetreuung „Millings Tierbetreuung“ oder der Betreuungszeit vor Ort entstanden sind, an diese abtritt. Selbstverständlich werden bei Veröffentlichungen keine persönlichen Daten des Halters preisgegeben.
§12.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§13.
Es wird für ein und dasselbe Tier & ein und denselben Halter nur ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Sollten sich Änderungen ergeben wird ein Nachtrag zum bestehenden Vertrag geschlossen.
§14.
Der Hundehalter ist damit einverstanden, dass seine angegebenen personenbezogenen Daten und Informationen zu seinem Hund von der Tierbetreuung „Millings Tierbetreuung“ solange aufbewahrt und gespeichert werden, wie notwendig. Die Aufbewahrungspflicht beträgt 10 Jahre. Eine Weitergabe an Dritte wird nicht erfolgen.
§15.
Abschließend möchten wir Ihnen versichern, dass wir qualifizierte Personal die Beaufsichtigung Ihres Hundes mit größter Sorgfalt und Verantwortung übernehmen. Es bleibt aber nicht auszuschließen, dass Unverträglichkeiten in der Rudelhaltung zu kleineren Rangeleien und Problemen führen können, ebenso das einmal Sachen gekaut werden, die nicht unbedingt zum Hund passen. Sollte dies der Fall sein, werden wir darauf selbstverständlich sofort reagieren.
Schlussbestimmungen
§16.
Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtswidrig oder ungültig sein oder werden, so bleiben die weiteren Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Tierbetreuung Millings Tierbetreuung und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem gewollten rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung der Vertragspartner am nächsten kommt. Eine solche Bestimmung gilt als vereinbart.
Wir freuen uns auf Ihren Hund!